
Zusatzleistungen beim Händler können teuer sein – Verbraucher*innen sollten Angebote genau prüfen
Ein Autokauf ist heute oft teuer. Viele Verbraucher*innen entscheiden sich deshalb für einen Gebrauchtwagen beim Händler – auch wegen Garantie oder Gewährleistung. Damit aus dem Traumauto jedoch keine überteuerte Finanzierung wird, sollten Käufer*innen wissen, worauf sie im Verkaufsgespräch achten sollten.
Zusatzangebote immer genau prüfen
Seit Restschuldversicherungen nicht mehr gleichzeitig mit einer Finanzierung verkauft werden dürfen, bieten Händler*innen zunehmend andere Zusatzversicherungen an. Dazu gehören zum Beispiel:
- Kaufpreisabsicherung bei Totalschaden
- Reparaturkostenversicherung
- Arbeitslosigkeitsabsicherung
- Mobilitätsgarantien oder Servicepakete
Diese Leistungen werden häufig direkt mitfinanziert und verteuern den Kredit deutlich. Bei Zinssätzen von sechs bis neun Prozent können schnell mehrere tausend Euro zusätzliche Kosten entstehen.
„Wichtig sind Versicherungen, die vor Risiken schützen, die man selbst nicht tragen kann und die die wirtschaftliche Existenz gefährden könnten“, sagt Jasmin Trautloft, Leiterin der Verbraucherzentrale in Plauen. „Deshalb sollten Verbraucher*innen Zusatzangebote immer genau prüfen.“
Bestehende Absicherungen berücksichtigen
Beim Gebrauchtwagenkauf gilt beim Händler eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwölf Monaten, teilweise sogar 24 Monaten. Treten in dieser Zeit Mängel auf, trägt der Händler die Kosten – unabhängig davon, ob zusätzliche Versicherungen abgeschlossen wurden.
Auch bestehende Versicherungen können bereits wichtige Risiken abdecken. Haftpflicht- und Kaskoversicherungen ersetzen bei Totalschaden in der Regel den Wert eines gleichwertigen Fahrzeugs. Ausgenommen sind zumeist Schäden an Verschleißteilen und bei Teilkaskoabsicherung Schäden durch selbstverschuldete Unfälle.
Krankengeld, Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherungen sichern oft die Finanzierungskosten ab. Bei Arbeitslosigkeit können unter Umständen staatliche Leistungen bei der Zahlung von Kreditraten helfen.
Blick ins Kleingedruckte lohnt sich
Viele Zusatzversicherungen enthalten Einschränkungen. Häufig zahlen Arbeitslosigkeitsversicherungen beispielsweise nicht, wenn Versicherte selbst kündigen, einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder aus einem befristeten Arbeitsverhältnis ausscheiden. Auch bestimmte Krankheiten oder bekannte Vorerkrankungen können für Versicherungsleistungen ausgeschlossen sein. Zudem gelten oft Wartezeiten von drei bis sechs Monaten, bevor Leistungen greifen. In vielen Verträgen sind Zahlungen außerdem zeitlich begrenzt, etwa auf zwölf Monate oder ein bestimmtes Höchstalter.
Garantien sind freiwillige Leistungen des Händlers. Käufer*innen sollten deshalb genau prüfen, welche Schäden abgedeckt sind und wann Leistungen greifen. „Deckt eine Garantie teure Reparaturen vollständig ab und geht sie über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, kann sie sinnvoll sein. Verschleißteile, mangelnde Wartung oder bereits vorhandene Schäden sind jedoch meist ausgeschlossen“, so Jasmin Trautloft.
Quick-Tipps für den Gebrauchtwagenkauf
- Unterlagen zu Zusatzangeboten mitnehmen und nicht sofort unterschreiben
- Bestehende Versicherungen und Absicherungen prüfen
- Nur notwendige Zusatzabsicherungen abschließen
- Finanzierungskosten und Zinssatz genau kalkulieren
- Garantien auf Leistungsumfang und Bedingungen prüfen
Die Verbraucherzentrale Sachsen berät zu Versicherungen und Finanzierungen in 13 Beratungsstellen, mit Beratungsbus, telefonisch sowie per Videochat. Termine können online oder telefonisch unter 0341 6962929 vereinbart werden.