Grundstücksbesitzer aufgepasst: Diese Veränderungen sind in Sachsen zu beachten

Dana -
Bild von Anemone123 auf Pixabay
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Grundstückseigentümer in Sachsen müssen unter Umständen bei baulichen Veränderungen ihres Grundstückes einige Vorgaben beachten. Leider ist nämlich nicht jede Veränderungsmaßnahme ohne Weiteres erlaubt. Wer jedoch vorab die Bauverordnung prüft und auch das Nachbarschaftsrecht kontrolliert, muss sich nach den Arbeiten nicht ärgern.

Benötige ich eine Baugenehmigung für Veränderungen an einem Grundstück?

Das hängt von den baulichen Maßnahmen ab. Natürlich wünschen sich viele Grundstücksbesitzer in Sachsen von Zeit zu Zeit Modernisierungen. Ein neuer Zaun mit Tor, ein Pool im Garten oder ein Gartenhäuschen sind nur einige von vielen Ideen, die Eigentümer in die Tat umsetzen möchten. Dabei ist es immer sinnvoll, sich vorab ausreichend zu informieren. Neben bestimmten Gesetzen gibt es kommunale Regelungen, die es einzuhalten gilt. Das verhindert nach der Grundstücksveränderung Konflikte und spart wertvolle Nerven und Geld ein.

Um also gut vorbereitet zu sein, ist die Bauordnung zu studieren. In Sachsen regelt diese wie in allen anderen Bundesländern auch, welche baulichen Maßnahmen genehmigungspflichtig sind. Für das Errichten eines Gartenhäuschens oder eines Carports benötigen Grundstücksbesitzer meistens keine Baugenehmigung, wenn die Errichtung keine Sondermaße umfasst. Sind jedoch Sondergrößen oder besondere Nutzungsweisen vorgesehen, kann unter Umständen ein Antrag bei der hiesigen Behörde nötig sein. Gleiches gilt auch für

  • Erweiterungen am Wohnhaus
  • Errichtungen von Wintergärten
  • Einfriedungen von Zäunen mit besonderer Höhe
  • Veränderung der Dachform von Haus oder Garage

und vieles mehr. Die Vorgaben können dabei durchaus von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Es ist deshalb empfehlenswert, sich genau zu erkundigen und erst dann zu planen. In einigen Fällen ist es schließlich nötig, Abstände zu Nachbargrundstücken, Sicherheitsvorschriften oder Gestaltungsgrundsätze einzuhalten. Wer sich diesen Punkten widersetzt, muss unter Umständen das gesamte Konstrukt abreißen.

Warum sind die Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken akribisch einzuhalten?

Wer sein Grundstück mit einem Zaun oder einer Mauer einfrieden möchte, sollte einen Blick in die Abstandsflächenverordnung werfen. Dieses regelt, wie nah Zäune oder Gebäude an das Nachbargrundstück angrenzen dürfen. In Sachsen gibt es bestimmte Mindestabstände, die von der Gebäudehöhe abhängig gemacht werden. Diese Regelungen gilt es in jedem Fall einzuhalten, um den Nachbarn nicht zu verärgern.

Darüber hinaus dient das Einhalten der Abstandsflächen auch dem Brandschutz und ausreichender Belichtung. Wie sich erkennen lässt, ist das Einhalten von Gesetzen mit mehreren Faktoren verbunden. Ist die behördliche Prüfung jedoch erfolgt und stimmt auch der Nachbar dem Bau von Zaun, Garage oder Carport zu, kann die Umsetzung problemlos erfolgen.

Warum spielt das Ortsbild immer wieder eine essentielle Rolle?

In vielen Städten und Dörfern in Sachsen stehen diverse Häuser unter Denkmalschutz. Bevor ein Haus saniert oder renoviert wird, muss die Behörde Kenntnis von der Veränderung erlangen. Doch nicht nur das Haus bedarf einer Prüfung, sondern oft das gesamte Grundstück. Das ist wichtig, wenn es um die historische Ortsbildpflege geht.

Gerade in Altstädten gilt es, Kulturdenkmäler zu erhalten. Sollen neue Fenster, Fassaden oder Grundstücksveränderungen vorgenommen werden, sind diese oftmals genehmigungspflichtig. Ohne eine Erlaubnis seitens der örtlichen Behörden kann das nicht nur den Rückbau in den Urzustand bedeuten, sondern auch zu empfindlichen Bußgeldern führen.

Veränderungen an Grundstücken und Häusern in Sachsen sind stets gut zu planen und rechtlich abzusichern. Wer sich frühzeitig informiert, kann jedoch den Baustart einhalten und zudem Streitigkeiten vermeiden.