Hausnotruf & Pflegegeld in Sachsen: Was Bewohner wissen müssen

Dana -
Bild von Sabine van Erp auf Pixabay
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Hausnotruf und Pflegegeld sind wichtige Bausteine für Sicherheit und Selbstbestimmung im Alter. Pflegegeld wird nach der Einstufung in einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst vergeben und unterstützt finanziell. Hausnotrufsysteme bieten technischen Schutz im Alltag und gewinnen in Städten wie Dresden, Leipzig oder Chemnitz mit der alternden Gesellschaft zunehmend an Bedeutung.

Die Pflegekassen übernehmen oft die monatliche Grundgebühr, sodass ältere Menschen länger selbstständig zu Hause leben können. Dieses Zusammenspiel schafft ein Gefühl von Stabilität und Sicherheit. Die folgenden Abschnitte liefern wertvolle Infos zu diesem wichtigen Thema.

Pflegegeld beantragen: Worauf sollte man achten?

Diejenigen, die Pflegegeld beantragen in Sachsen, müssen sich an die zuständige Pflegekasse wenden, vorausgesetzt, es liegt ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5 vor.

Der Ablauf ist klar:

  1. Antrag mit medizinischen Unterlagen einreichen
  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
  3. Einstufung des Pflegegrades
  4. (im Idealfall) Bewilligung und monatliche Auszahlung.

Viele Pflegekassen bieten Online-Anträge an, was den Prozess erleichtert. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad und wird direkt überwiesen. So unterstützt das Pflegegeld die Pflege zu Hause in vertrauter Umgebung.

Wann der Hausnotruf sinnvoll ist

Ein Hausnotrufsystem bietet Schutz, wenn schnelle Hilfe lebenswichtig ist. Besonders ältere Menschen, Alleinlebende oder chronisch Erkrankte profitieren davon. In Sachsen setzen viele auf solche Systeme, die bei Stürzen, medizinischen Notfällen, Orientierungslosigkeit oder nachts Sicherheit bieten.

Über einen tragbaren Notfallknopf werden Rettungsdienste direkt alarmiert. Studien zeigen, dass dadurch Rettungszeiten durchschnittlich um drei bis fünf Minuten verkürzt werden. So gewinnen Nutzer mehr Selbstständigkeit und Lebensqualität, auch bei gesundheitlichen Einschränkungen.

Welche Kosten übernehmen die Pflegekassen in Sachsen?

Pflegekassen übernehmen die Kosten für einen Hausnotruf, wenn mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Dieser Pflegegrad beschreibt die niedrigste Stufe eingeschränkter Selbstständigkeit. Üblicherweise werden die monatlichen Grundgebühren für den Hausnotruf übernommen, die bundesweit nach § 40 SGB XI gedeckelt sind. Zusätzliche Funktionen wie Bewegungsmelder oder GPS-Tracker müssen privat bezahlt werden. Anbieter rechnen die Grundgebühren meist direkt mit der Pflegekasse ab. Pflegegeld kann ergänzend für solche Erweiterungen genutzt werden.

Darüber hinaus gibt es im Alltag viele Möglichkeiten, Kosten zu senken – etwa durch eine Energieberatung, die hilft, Heizkosten zu reduzieren, oder durch bewussteren Umgang mit Strom, Wasser und anderen Ressourcen. Diese Ersparnisse können langfristig finanziellen Spielraum schaffen und so gezielt für Pflegeleistungen oder notwendige Hilfsmittel eingesetzt werden. So lässt sich die finanzielle Belastung im Alter spürbar verringern, ohne auf Sicherheit und Lebensqualität verzichten zu müssen.

Hausnotruf und Pflegegeld: Viele Menschen in Sachsen nehmen beides in Anspruch

Die Verbindung von Pflegegeld und Hausnotruf bietet eine praktische und sichere Lösung für den Alltag. Pflegegeld stellt finanzielle Unterstützung für die häusliche Betreuung bereit, während der Hausnotruf im Notfall schnelle Hilfe ermöglicht. Viele Menschen in Sachsen nutzen die Möglichkeit, über ihre Pflegekasse einen Basistarif abzurechnen und das Pflegegeld für zusätzliche Funktionen wie GPS-Ortung, Sturzmelder oder Bewegungsmelder einzusetzen.

Dabei werden die Grundkosten meist übernommen, während das Pflegegeld gezielt für Erweiterungen genutzt werden kann. Diese Kombination erleichtert nicht nur die Versorgung, sondern erhöht auch die Sicherheit und Lebensqualität zu Hause.

Wie wird sich das seniorengerechte Wohnen in Sachsen weiterentwickeln?

Das seniorengerechte Wohnen in Sachsen wird sich in den kommenden Jahren durch eine verstärkte Integration von Barrierefreiheit, Digitalisierung und nachhaltigen Konzepten weiterentwickeln.

  • Der Freistaat Sachsen unterstützt bereits seit 2017 Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in Wohnungen über das Förderprogramm „Wohnraumanpassung“. Im Jahr 2023 profitierten etwa 1.000 Haushalte von dieser Förderung, die Zuschüsse von bis zu 8.000 Euro, bei Bedarf sogar bis zu 20.000 Euro, umfasst.
  • Ein bedeutender Trend ist die zunehmende Digitalisierung des Wohnens. Digitale Assistenzsysteme ermöglichen es, Türen, Fenster und Rollläden automatisch oder per Sprachbefehl zu steuern, Saugroboter nehmen ebenfalls einen großen Teil der klassischen Hausarbeit ab, was insbesondere für Menschen mit Bewegungseinschränkungen von Vorteil ist.
  • Zudem wird Barrierefreiheit nicht nur als Notwendigkeit für Senioren betrachtet, sondern als Vorteil für alle Generationen. Maßnahmen wie schwellenfreie Duschen, breite Türen und gut erreichbare Steckdosen erhöhen den Wohnkomfort und die Sicherheit für alle Bewohner.

Insgesamt wird sich das seniorengerechte Wohnen in Sachsen wahrscheinlich durch eine Kombination aus finanzieller Förderung, technischer Innovation und einem Bewusstseinswandel hin zu inklusiven Wohnkonzepten weiterentwickeln.