Prime Video-Klage vor Gericht

30.03.2026 Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
Bild von succo auf Pixabay
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Countdown zur Amazon-Verhandlung läuft, Klageregister schließt am 9. Juni

Werbung statt werbefreiem Streaming oder Zusatzkosten für den bisherigen Standard: Was für viele Kund*innen von Amazon Prime Video seit Anfang 2024 Realität ist, wird nun vor Gericht verhandelt. Am 19. Mai 2026 beginnt vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München die mündliche Verhandlung in der derzeit größten Sammelklage Deutschlands (Az. 102 VKl 1/24 e).

Geklagt hat die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Amazon Digital Germany GmbH. Im Kern geht es um die Frage, ob Amazon laufende Abo-Verträge nachträglich ändern durfte. Denn im Februar 2024 wurden bei Prime Video Werbung eingeführt sowie einige Funktionen in der Qualität gemindert – ohne ausdrückliche Zustimmung der Verbraucher*innen. Wer weiterhin werbefrei streamen wollte, muss seitdem 2,99 Euro monatlich zusätzlich zahlen. „Viele Menschen zahlen heute entweder mehr Geld oder bekommen weniger Leistung – das ist aus unserer Sicht nicht zulässig“, sagt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. „Amazon hat ein bestehendes Abo-Modell einseitig verschlechtert. Dagegen wehren wir uns.“

Mehr 200.000 machen schon mit – jetzt zählt jede Anmeldung

Und bereits mehr als 208.000 Verbraucher*innen sehen das genauso und haben sich der Verbandklage angeschlossen. Damit ist das Verfahren aktuell eines der größten seiner Art in Deutschland. Doch die Verbraucherzentrale Sachsen ruft weiterhin zur Teilnahme auf. „Wir freuen uns über die große Beteiligung, sehen aber noch deutliches Potenzial“, so Eichhorst. „Millionen Menschen sind betroffen. Jetzt ist der Moment, aktiv zu werden und sich der Klage anzuschließen.“

Für Verbraucher*innen geht es um Geld – und ein Grundsatzurteil

Für Einzelne erscheint der Betrag zunächst überschaubar: Rund 2,99 Euro pro Monat können Betroffene zurückfordern. Da sich die Ansprüche seit Februar 2024 summieren, steigt der Betrag aber entsprechend.
Davon betroffen sind in Deutschland schätzungsweise rund 17 Millionen Prime-Kund*innen. „Es geht nicht nur um einzelne Eurobeträge, sondern auch um eine grundsätzliche Frage: Dürfen Unternehmen laufende Verträge nachträglich verschlechtern und dafür sogar noch mehr Geld verlangen?“, erklärt Eichhorst.

Teilnahme nur noch kurze Zeit möglich

Verbraucher*innen können sich der Sammelklage allerdings nur noch für begrenzte Zeit anschließen. Denn drei Wochen nach dem mündlichen Verhandlungstermin am 9. Juni 2026 schließt das Klageregister.

Teilnahmeberechtigt sind alle, die am 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten – unabhängig davon, ob sie seitdem die Werbeblöcke akzeptieren oder für Werbefreiheit zusätzlich zahlen. „Entschädigung gibt es am Ende aber nur für diejenigen, die sich eingetragen haben“, betont Eichhorst. „Deshalb gilt: Jetzt handeln und nicht abwarten.“

Die Anmeldung zur Sammelklage erfolgt online über das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) und dauert mit der Schritt-für-Schritt-Anleitung der Verbraucherzentrale Sachsen nur wenige Minuten.

Weitere Informationen zur Teilnahme unter:
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/amazon-sn

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.