Privilegiert, aber blockiert: Ärger ums Balkonkraftwerk

29.07.2025 Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
Bild von Franz Bachinger auf Pixabay (KI generiert)
Bild von Franz Bachinger auf Pixabay (KI generiert)

Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt Betroffene

Seit der Einführung des sogenannten Solarpakets I im Mai 2024 ist die Installation von Balkonkraftwerken deutlich erleichtert worden. Mieter*innen haben nun einen gesetzlich verankerten Anspruch auf die Anbringung solcher Anlagen – eine sogenannte „privilegierte Maßnahme“. Das bedeutet: Eine Ablehnung ist nur noch aus triftigen Gründen zulässig. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Energiewende auch im privaten Bereich voranzutreiben.

Hausverwaltungen und Eigentümer*innen behindern Umsetzung weiterhin

Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben berichten viele Verbraucher*innen der Verbraucherzentrale Sachsen von anhaltenden Hürden seitens der Vermieter*innen. „Wir erhalten zunehmend Beschwerden über überzogene Anforderungen und absurde Auflagen – etwa seitenlange Fragebögen oder die Forderung nach statischen Gutachten“, erklärt Stefanie Siegert, Leiterin des Energieteams der Verbraucherzentrale Sachsen.

So verlangen einige Vermieter*innen weiterhin die Anmeldung beim Netzbetreiber – eine Pflicht, die für Balkonkraftwerke seit dem Solarpaket I nicht mehr besteht. „Solche Forderungen entbehren jeder rechtlichen Grundlage und schrecken viele potenzielle Nutzer*innen ab“, so Siegert.

Unwissenheit oder bewusste Blockadehaltung?

Die Gründe für das Verhalten der Vermieterseite sind vielfältig. Teilweise seien sie auf mangelnde Information zurückzuführen, teilweise werde der Sicherheitsaspekt vorgeschoben – obwohl dieser technisch entkräftet werden könne.

Appell an Vermieter*innen: Energiewende gemeinsam ermöglichen

Die Verbraucherzentrale ruft alle Beteiligten zur Kooperation auf: „Nur wenn beide Seiten an einem Strang ziehen, kann die Energiewende auch im Mietbereich gelingen“, so Siegert abschließend.

Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht sich in diesem Prozess als Unterstützerin und Vermittlerin. Im Rahmen der Rechtsberatung und Energieberatung können Hilfestellungen gegeben werden, um das Projekt Balkonkraftwerk erfolgreich umzusetzen.

Termine für eine fachliche Beratung können telefonisch unter 0341 - 696 2929 oder online über die Webseite vereinbart werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e. V.