
Zwei Mal im Jahr macht der Blitzermarathon 2026 jagt auf Raser. Mitte April sollen Europas Straßen durch die Polizei stärker überwacht werden. Im Fokus stehen vor allem unfallträchtige Stellen wie etwa Baustellen, Autobahnen und auch einzelne Bundesstraßen. Aber auch an Unfallschwerpunkten, zum Beispiel in der Nähe von Schulen, soll durch die verstärkten Kontrollen ein Zeichen gesetzt werden. Primäres Ziel der sogenannten Speedweek ist die Sensibilisierung der Autofahrer. In der Vergangenheit schlug hier aber gerade Sachsen einen Sonderweg ein und entschied sich zeitweise gegen die Teilnahme an der Aktion.
Zwei Speedweeks sollen Raser Einhalt gebieten
2026 sollen im Rahmen des Blitzermarathons Autofahrer gleich zweimal verstärkt kontrolliert werden. Die erste Kontrollaktion ist für den 13. bis 19. April vorgesehen, wobei das genaue Zeitfenster von den Bundesländern frei gewählt werden kann. Während Sachsen eine Durchführung der Speedweek vorsieht, haben sich die Verantwortlichen in Rheinland-Pfalz etwa für einen Blitzermarathon am 15. April entschieden. Die zweite Speedweek ist im Sommer vom 3. bis 9. August vorgesehen. Inwieweit sich die Länder hier beteiligen und sich für die Durchführung eines Schwerpunkttages entscheiden, ist bislang noch offen.
Tipp der Redaktion: Ein Interview mit dem Verkehrsrechtsanwalt Mathias Voigt von sos-verkehrsrecht.de.
Sachsen lehnte Beteiligung in der Vergangenheit ab
Die Speedweek soll nicht nur in Deutschland, sondern europaweit für mehr Sicherheit auf der Straße sorgen. Ziel ist es, Autofahrern vor Augen zu führen, warum überhöhte Geschwindigkeit ein solches Risiko darstellt. Doch nicht überall stößt gerade der eintägige Blitzermarathon, der als Höhepunkttag vorgesehen ist, auf Zustimmung. Auch das Bundesland Sachsen entschied sich in der Vergangenheit bewusst dafür, auf eine Teilnahme an dem Blitzermarathon zu verzichten. Nach Angaben der Verantwortlichen wolle die Polizei lieber ganzjährig durch kontinuierliche Kontrollen die Verkehrssicherheit erhöhen und vor Rasern schützen.
Kritik am Blitzermarathon auf breiter Ebene vorhanden
Der Meinung Sachsens schlossen sich auch andere Bundesländer an. So haben 2024 etwa Berlin, Niedersachsen, das Saarland und Bremen auf eine Teilnahme vollständig verzichtet. In anderen Bundesländern entschlossen sich die Verantwortlichen lediglich dafür, sich an der Speedweek zu beteiligen, der Blitzermarathon als Höhepunkttag wurde allerdings abgelehnt.
Unumstritten ist der Blitzermarathon weder bei den Autofahrern noch bei den kontrollierenden Instanzen nicht. So erklärten die Verantwortlichen zuletzt, dass die Effekte des Blitzermarathons und ähnlicher Kontrolltage dieser Art in der Vergangenheit kaum messbar waren. Daher fällt die Entscheidung immer häufiger auf regelmäßige Kontrollen im Jahresverlauf. Tatsächlich können regelmäßige Kontrollen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden, den Druck auf die Autofahrer spürbar steigern. Aktionen wie der Blitzermarathon werden dagegen im Voraus oft öffentlichkeitswirksam angekündigt. Dadurch sind viele Autofahrer an diesem Tag besonders vorsichtig unterwegs.
Ganzjährige Kontrolle nach Expertenansicht nötig
Die Effekte des Blitzermarathons sind umstritten. So finden Speedweek und ein Höhepunkttag auch einige Befürworter. Vor allem die erhöhte Aufmerksamkeit für zu schnelles Fahren im Straßenverkehr kann sich demnach positiv auswirken und rechtfertigt Aktionen dieser Art. Experten sind sich aber ebenso einig, dass die in den Ländern vorhandenen Ressourcen auf diese Art und Weise nicht vollkommen aufgebraucht werden dürfen. Um Rasen im Verkehr einzuschränken, braucht es tatsächlich ganzjährig Kontrollen. Ohne diese würde bei vielen Verkehrsteilnehmern mittelfristig die Disziplin für die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen fehlen.
Warum werden die Blitzer-Standorte vorher bekannt gegeben – verfehlt das nicht den eigentlichen Zweck?
Auch anlässlich des Blitzermarathons werden viele Blitzerstandorte öffentlich vorab bekannt gegeben. Die Kritik an diesem Vorgehen bleibt nicht aus. Laut Polizeiangaben verfolge man damit aber eine klare Strategie. Durch die Bekanntgabe der Blitzerstandorte soll unterstrichen werden, dass es sich bei der Speedweek oder den Geschwindigkeitskontrollen im Allgemeinen nicht um Abzocke handele, sondern um eine präventive Maßnahme. Zudem soll die Bekanntgabe dazu beitragen, dass das Thema Geschwindigkeit im Straßenverkehr dauerhaft präsent bleibt.
Darüber hinaus werden von den zuständigen Behörden nicht alle Standorte der Radargeräte veröffentlicht, sondern nur eine Auswahl. Dazu kommt, dass gerade Lasermessungen oftmals ohne öffentliche Bekanntgabe stattfinden.
Wohin fließen die Millionen-Einnahmen aus den Bußgeldern?
Die Einnahmen aus Bußgeldverfahren fließen im Allgemeinen in die Kassen von Kommunen und Städten. Es gibt demnach keine gesetzliche Verpflichtung, dass das Geld wieder direkt in den Straßenbau oder die Modernisierung der Infrastruktur fließt. In den kommunalen Kassen sind die Einnahmen keineswegs zweckgebunden. Sie können hier für die Finanzierung sämtlicher Ausgaben genutzt werden. Demnach profitiert von den Einnahmen die Vereinsarbeit ebenso wie zum Beispiel der Winterdienst.
Allerdings ist die fehlende Zweckbindung umstritten. Experten sind der Ansicht, dass die Kontrollakzeptanz durchaus höher wäre, wenn die Gelder direkt wieder in die Brücken- oder Straßensanierung fließen würden.
Blitzer-Apps und Warn-Geräte im Auto: Ein Katz-und-Maus-Spiel am Tattag?
Radarkontrollen stoßen bei einem Großteil der Autofahrer auf wenig Akzeptanz. Um den Bußgeldern zu entgehen, greifen viele auf Blitzer-Apps und Warngeräte zurück. Dies ist jedoch in Deutschland verboten. Generell ist aber nur die Nutzung strafbar, nicht die Installation. Zudem gibt es gerade bei den Blitzer-Apps eine weitere Besonderheit. Der Gesetzgeber untersagt die Nutzung tatsächlich nur dem Fahrer. Die anderen Passagiere eines Fahrzeugs sind stattdessen davon ausgenommen. Sie dürfen auf die Anwendungen zurückgreifen. Allerdings ist es auch ihnen untersagt, den Fahrzeugführer vor den Radargeräten zu warnen. Wer sich nicht an das App-Verbot hält, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.