Teure Haustürgeschäfte: Verbraucherzentrale fordert besseren Schutz

20.04.2026 Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
Bild von Karsten Paulick auf Pixabay
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Zwei Klagen gegen eine Partnervermittlungsagentur ohne Erfolg – Verbraucherzentrale sieht weiterhin rechtliche Lücken

Seit Jahren häufen sich Beschwerden über Partnervermittlungsagenturen und ihr Geschäft mit der Liebe – insbesondere im Zusammenhang mit Haustürgeschäften. Nach dem Abschluss zweier Gerichtsverfahren zieht die Verbraucherzentrale Sachsen nun Bilanz: Die bestehenden gesetzlichen Schutzmechanismen reichen in der Praxis nicht aus.

Verfahren beendet – rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft

Ende 2024 ging die Verbraucherzentrale Sachsen mit einer Unterlassungs- und Gewinnabschöpfungsklage gegen eine dieser Agenturen vor. Die Verfahren gegen die Geschäftspraktiken der Leipziger Kleeblatt E&M GmbH und die aus Sicht der Verbraucherschützer*innen wucherischen Preise blieben jedoch ohne Erfolg:

  • Unterlassungsklage: Das Oberlandesgericht Dresden wies die Klage bereits am 08. April 2025 als unzulässig ab und ließ keine Revision zu. Die Nichtzulassungsbeschwerde verwarf der Bundesgerichtshof am 12. Februar 2026.
     
  • Gewinnabschöpfungsklage: Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 23. Juli 2025 die Klage als unbegründet zurückgewiesen. Die Berufung der Verbraucherzentrale Sachsen wurde mit Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden ohne mündliche Verhandlung am 03. März 2026 zurückgewiesen. Auch hier wurde keine Revision zugelassen.

Infolge dieser Entscheidungen hat die Verbraucherzentrale Sachsen auch ihren Aufruf zur Sammelklage beendet.

Bestehende Schutzmechanismen reichen nicht aus

„Die Verfahren sind beendet, doch die Probleme bestehen weiter“, sagt Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Für viele Betroffene ist das eine große Enttäuschung.“ Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen zeigen die Gerichtsentscheidungen vor allem eines: Es bestehen weiterhin erhebliche rechtliche Lücken im Verbraucherschutz.

Gerade bei Vertragsabschlüssen in der eigenen Wohnung geraten Verbraucher*innen – insbesondere ältere Menschen – häufig unter Druck. Verträge werden vorschnell abgeschlossen und erweisen sich später als finanziell nachteilig. Hinzu kommt, dass Widerrufsrechte in solchen Situationen oft faktisch umgangen werden.

Bestätigungslösung und kein Verzicht Widerrufsrecht

Diese Problematik betrifft nicht nur Partnervermittlungen, sondern auch andere Verträge, die an der Haustür angeboten werden. „Wir brauchen klare Regeln, die Verbraucher*innen effektiv schützen – gerade in sensiblen Vertragssituationen“, erklärt Beate Saupe.

Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert daher konkrete Gesetzesänderungen:

  • Bestätigungslösung für Haustürgeschäfte: Verträge sollen erst dann wirksam werden, wenn Verbraucher*innen sie nach einer verpflichtenden Bedenkzeit (z.B. 1 Woche später) ausdrücklich schriftlich bestätigen. Dies stellt sicher, dass Entscheidungen nicht unter situativem Druck getroffen werden.
     
  • Kein Verzicht auf das Widerrufsrecht: Ein Verzicht auf das Widerrufsrecht muss in Haustürsituationen ausgeschlossen werden.

Zugleich appelliert die Verbraucherzentrale Sachsen an die zuständigen Straf- und Aufsichtsbehörden, entsprechende Geschäftsmodelle konsequent zu prüfen und mögliche Rechtsverstöße zügig zu verfolgen.

Unabhängig vom Ausgang der Verfahren unterstützt die Verbraucherzentrale Sachsen weiterhin Betroffene mit individueller Beratung. Termine können online oder unter 0341 6962929 vereinbart werden. 

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.